Version 1.0 · Stand: 5. November 2026
Diese AGB gelten für alle Beratungs- und Schulungsleistungen sowie für die MedWise-Plattform von Lena Tanner, Qualitäts- und Wissensmanagement für Arztpraxen.
Anbieterin
Lena Tanner, Einzelunternehmen
Flurhofstrasse 138
9000 St. Gallen, Schweiz
E-Mail: hello@lena-tanner.ch
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge, Offerten und Leistungen zwischen der Anbieterin und ihren Kundinnen und Kunden (im Folgenden «Kunde»), unabhängig davon, ob der Kunde Beratungs- und Schulungsleistungen bezieht, die MedWise-Plattform nutzt oder beides.
1.2 Die Leistungen richten sich ausschliesslich an Arztpraxen, Unternehmen und Fachpersonen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit (B2B). Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, dass er in dieser Eigenschaft handelt.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Anbieterin ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
1.4 Bei Widersprüchen gehen individuelle Verträge und Offerten diesen AGB vor. In Datenschutzfragen geht die Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung (AVV) sämtlichen anderen Vertragsbestandteilen vor. Zwingendes Recht bleibt vorbehalten. Für alle Punkte, die dort nicht geregelt sind, gelten diese AGB.
Textform: Nachvollziehbar dokumentierte schriftliche Kommunikation, insbesondere per E-Mail, aus der Absender, Datum und Inhalt hervorgehen.
MedWise-Plattform: Die von der Anbieterin als Software as a Service (SaaS) über das Internet bereitgestellte Software für Qualitäts- und Wissensmanagement in Arztpraxen.
Kundeninhalte: Alle Inhalte, die der Kunde oder seine Mitarbeitenden in die MedWise-Plattform eingeben oder hochladen.
Arbeitsergebnisse: Für den Kunden konkret erstellte Ergebnisse einer Beratungs- oder Schulungsleistung (z. B. Konzepte, Dokumentationen, praxisspezifische Vorlagen), soweit sie in der Offerte als Ergebnis bezeichnet und vollständig bezahlt sind. Die MedWise-Plattform und ihre Standardvorlagen sind keine Arbeitsergebnisse, sondern Hintergrundmaterial. Was der Kunde selbst in MedWise erstellt, sind Kundeninhalte.
Hintergrundmaterial: Bestehende oder unabhängig entwickelte Methoden, Konzepte, Vorlagen und Checklisten der Anbieterin sowie die MedWise-Plattform samt ihrer Bestandteile.
Bug: Eine reproduzierbare Störung der MedWise-Plattform, etwa ein Absturz oder eine fehlerhafte Funktion. Ein Bug ist nur unter den Voraussetzungen von Ziffer 12 ein Mangel.
KI-Dienste Dritter: Von Drittanbietern bereitgestellte Modelle und Schnittstellen im Bereich der künstlichen Intelligenz (z. B. Sprachmodelle).
Änderungsanfrage: Eine in Textform dokumentierte Anfrage des Kunden, den vereinbarten Leistungsumfang zu ändern.
3.1 Die Anbieterin erbringt zwei Arten von Leistungen, einzeln oder kombiniert:
3.2 Offerten sind bis zu dem darin genannten Datum gültig. Danach ist die Anbieterin nicht mehr daran gebunden.
3.3 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde eine Offerte innerhalb dieser Frist in Textform annimmt, ein Abo abschliesst oder einen Vertrag unterzeichnet. Nimmt der Kunde eine Leistung tatsächlich in Anspruch, gilt der Vertrag ebenfalls als geschlossen.
3.4 Änderungen und Ergänzungen eines Vertrags bedürfen der Textform.
3.5 Die Leistungen erfolgen nicht exklusiv. Die Anbieterin darf gleichartige Leistungen, Vorlagen und Beratungen auch für andere Praxen erbringen, auch für Mitbewerber des Kunden.
3.6 Die Anbieterin darf zur Erfüllung ihrer Pflichten qualifizierte Dritte beiziehen. Sie wählt diese sorgfältig aus, instruiert sie und überwacht sie angemessen. Für den Beizug von Unterauftragsbearbeitern gilt die AVV.
4.1 Leistungsumfang. Inhalt, Umfang, Fristen und Bedingungen ergeben sich aus der Offerte oder dem jeweiligen Vertrag. Die Anbieterin erbringt die Leistungen mit fachlicher Sorgfalt nach bestem Wissen. Geschuldet ist eine sorgfältige Tätigkeit, kein bestimmter Erfolg (Auftrag nach Art. 394 ff. OR).
4.2 Termine. Termine werden gemeinsam vereinbart und sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Fehlt die Mitwirkung des Kunden oder kommen neue Anforderungen hinzu, verschieben sie sich angemessen.
4.3 Absage durch den Kunden. Der Kunde kann Beratungs- und Schulungsaufträge jederzeit absagen oder kündigen (Art. 404 OR). In diesem Fall vergütet er die bis dahin erbrachten Leistungen, einschliesslich bereits geleisteter Vorbereitungsarbeit, sowie nicht vermeidbare Kosten, insbesondere fest gebuchte Drittleistungen, Material- und Reisekosten. Dieselbe Leistung oder dieselben Kosten werden nicht doppelt verrechnet. Erfolgt die Absage zur Unzeit, bleibt Schadenersatz vorbehalten. Abweichende Regelungen in der Offerte gehen vor. In begründeten Ausnahmefällen, insbesondere bei Krankheit oder Unfall, kann die Anbieterin freiwillig auf eine Verrechnung verzichten; ein Anspruch darauf besteht nicht.
4.3a Stornofristen für Termine mit festem Datum. Sagt der Kunde einen Termin mit festem Datum (z. B. Workshop, Schulung oder Beratungstermin) kurzfristig ab und liegt im konkreten Fall eine Absage zur Unzeit vor, etwa weil die Anbieterin den Termin reserviert und vorbereitet hat und ihn kurzfristig nicht anderweitig vergeben kann, kann die Anbieterin eine Entschädigung als pauschalierten Schadenersatz verlangen. Für diesen Schaden gelten folgende Pauschalen:
Bereits nach Ziffer 4.3 verrechnete Leistungen und Kosten werden an diese Entschädigung angerechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Anbieterin kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Eine einvernehmliche Verschiebung des Termins gilt nicht als Absage. Sagt der Kunde nur einen einzelnen Termin eines laufenden Mandats ab, wird eine Pauschale nur für diesen Termin und nur dann verlangt, wenn die Voraussetzungen dieser Ziffer im konkreten Fall erfüllt sind; das Mandat im Übrigen bleibt bestehen.
4.4 Absage durch die Anbieterin. Sagt die Anbieterin einen Termin ohne Ersatztermin ab, erstattet sie die für diesen Termin bereits bezahlten Beträge vollständig zurück. Bei einer Verschiebung kann der Kunde den Ersatztermin wahrnehmen oder die Rückerstattung verlangen. Die Anbieterin kann Ort, Format (vor Ort oder online) und einzelne Programmteile nach vorgängiger Mitteilung ändern, sofern der wesentliche Inhalt erhalten bleibt. Bei einer wesentlichen Änderung kann der Kunde den betroffenen Termin absagen und erhält den dafür bezahlten Betrag zurück. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Reise- oder Arbeitsausfallkosten, sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
4.5 Online-Formate. Zugangslinks zu Online-Schulungen und Webinaren sind persönlich und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Aufzeichnungen und digitalen Downloads ist eine Rückerstattung ausgeschlossen, sobald der Abruf gestartet wurde. Gesetzliche Rechte bei mangelhafter Leistung bleiben vorbehalten.
4.6 Einsicht vor Ort. Die Praxis stellt Unterlagen und Systeme bei einer Beratung grundsätzlich anonymisiert oder mit abgedeckten Patientendaten bereit. Eine Einsicht in identifizierbare Patientendaten erfolgt nur, soweit sie erforderlich und nach Datenschutzrecht und Berufsgeheimnis zulässig ist. Die Anbieterin erhält keinen eigenen Zugang zum Praxisinformationssystem. Eine Speicherung oder Übernahme von Patientendaten durch die Anbieterin ist nicht vorgesehen, auch nicht in MedWise. Vor einer nicht anonymisierten Einsicht klären die Parteien, auf welcher Grundlage sie zulässig ist, und beschränken sie auf das Erforderliche.
4.7 Abgrenzung. Die Beratung ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung. Für die Umsetzung der Empfehlungen in der Praxis ist der Kunde verantwortlich.
5.1 Nutzungsrecht. Während der Vertragslaufzeit erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die MedWise-Plattform für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen. Rechte an der Software oder am Quellcode werden nicht übertragen.
5.2 Umfang. Die gebuchten Module und die Anzahl Benutzer ergeben sich aus der Offerte. Für die Nutzung braucht der Kunde einen aktuellen Webbrowser und eine funktionierende Internetverbindung.
5.3 Testphase. Eine bezahlte Testphase richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Diese AGB gelten ergänzend.
5.4 Weiterentwicklung. Die Anbieterin entwickelt die Plattform laufend weiter und kann Funktionen ergänzen, ändern oder ersetzen, solange der vereinbarte Leistungsumfang im Kern erhalten bleibt.
5.5 Support. Support erfolgt an Werktagen per E-Mail an hello@lena-tanner.ch oder telefonisch. Die Anbieterin beantwortet Anfragen in der Regel innert zwei Werktagen.
5.6 Zulässige Nutzung. Der Kunde nutzt die Plattform nur vertragsgemäss. Untersagt sind insbesondere der Versuch, Sicherheitsmassnahmen zu umgehen, die Plattform zu kopieren oder sie Dritten ausserhalb der eigenen Praxis zugänglich zu machen.
5.6a Zulässige Inhalte. MedWise ist für Unterlagen des Qualitäts- und Wissensmanagements bestimmt, etwa Prozessbeschreibungen, Checklisten, Formulare, Gerätedokumentationen, Schulungsnachweise sowie Unterlagen zur Personalorganisation. MedWise darf nicht zur Erfassung oder Speicherung von Patientendaten verwendet werden. Patientendaten dürfen auch nicht in Eingaben an die KI-Funktionen erfasst werden. Welche Personendaten im Rahmen der Nutzung von MedWise zulässig sind und welche Anforderungen für deren Bearbeitung gelten, regelt die AVV.
5.7 Vorlagen und fachliche Inhalte. Vorlagen, Checklisten und Fachinhalte in MedWise und in Schulungsunterlagen sind allgemeine Arbeitshilfen. Sie ersetzen keine auf den Einzelfall bezogene medizinische, rechtliche oder abrechnungstechnische Beratung. Der Kunde prüft sie vor der Anwendung eigenverantwortlich anhand der aktuellen gesetzlichen und fachlichen Vorgaben und passt sie an seine Praxis an. Die Anbieterin übernimmt im gesetzlich zulässigen Umfang keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Wird sie auf einen erheblichen Fehler hingewiesen, prüft und korrigiert sie den Inhalt.
5.8 KI-Funktionen. Antworten der KI-Funktionen werden automatisch erzeugt und können fehlerhaft, unvollständig oder veraltet sein. Die Anbieterin übernimmt keine Gewähr für deren inhaltliche Richtigkeit. Der Kunde prüft KI-Antworten, bevor er sie für Entscheidungen mit medizinischer, rechtlicher oder personeller Tragweite verwendet. Die KI-Funktionen nutzen KI-Dienste Dritter. Ändern oder beschränken diese ihre Dienste, sucht die Anbieterin innert angemessener Frist eine gleichwertige Alternative. Vorübergehende Einschränkungen der KI-Funktionen aus diesem Grund gelten nicht als Mangel. Fällt eine wesentliche KI-Funktion dauerhaft weg, kann der Kunde das Abo ausserordentlich kündigen. Die übrigen Rechte des Kunden bleiben unberührt.
6.1 Der Kunde wirkt in zumutbarem Umfang mit. Er stellt rechtzeitig die nötigen Informationen, Zugänge, Inhalte und Ansprechpersonen bereit und trifft die erforderlichen Entscheidungen. Er ist für die Richtigkeit der Kundeninhalte verantwortlich und dafür, dass er zu deren Bearbeitung berechtigt ist. Weisungen erfolgen in Textform.
6.2 Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, vergibt Benutzerkonten nur an berechtigte Personen und informiert die Anbieterin unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch.
6.3 Mehraufwand, der nachweisbar durch fehlende Verfügbarkeit oder Mitwirkung des Kunden entsteht, verrechnet die Anbieterin nach Aufwand zu den Ansätzen gemäss Offerte. Besteht der Kunde trotz dokumentiertem Hinweis der Anbieterin auf die Risiken auf einer bestimmten Weisung, trägt er die daraus entstehenden Risiken und Mehrkosten.
6.4 Ruht ein Projekt, etwa eine Beratung, eine Einführung von MedWise oder die Entwicklung eines eigenen Moduls, wegen fehlender Mitwirkung des Kunden länger als drei Monate, kann die Anbieterin es abbrechen. Die bis dahin erbrachten Leistungen und nicht vermeidbaren Kosten werden verrechnet.
7.1 Für alle Leistungen, also Beratung, Schulung und die MedWise-Plattform, gelten die Preise gemäss Offerte, in Schweizer Franken. Eine allfällig geschuldete Mehrwertsteuer kommt zum jeweils gesetzlichen Satz hinzu.
7.2 Abo-Gebühren für die MedWise-Plattform werden monatlich oder, gemäss Offerte, jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Beratungs- und Schulungsleistungen werden gemäss Offerte pauschal oder nach Aufwand abgerechnet. Zusatzaufwand ausserhalb der vereinbarten Leistungen, insbesondere aus Änderungsanfragen, wird nach Aufwand zu den Ansätzen gemäss Offerte verrechnet.
7.3 Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen, sofern die Offerte nichts anderes vorsieht. Rabatte, etwa bei Jahreszahlung, gelten nur gemäss Offerte.
7.4 Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Es gilt ein Verzugszins von 5 % pro Jahr (Art. 104 OR). Pro Mahnung kann die Anbieterin eine Pauschale von CHF 30 erheben. Weiterer Verzugsschaden bleibt vorbehalten.
7.5 Bleibt eine Rechnung trotz Mahnung unbezahlt, kann die Anbieterin den Zugang zur Plattform nach vorgängiger Ankündigung in Textform bis zum Zahlungseingang sperren. Die Kundeninhalte bleiben während der Sperre erhalten.
7.6 Bleibt eine Zahlung trotz Mahnung aus, kann die Anbieterin die Forderung einem Inkassounternehmen übergeben oder die Betreibung einleiten. Die damit verbundenen Kosten trägt der Kunde, soweit sie rechtlich auf ihn überwälzt werden können.
7.7 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen verrechnen.
8.1 Beratungs- und Schulungsaufträge enden mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistung. Beide Parteien können einen Beratungsauftrag jederzeit kündigen (Art. 404 OR). Die bis dahin erbrachten Leistungen und nicht vermeidbaren Kosten sind zu vergüten. Bei einer Kündigung zur Unzeit bleibt Schadenersatz vorbehalten.
8.2 Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist und Kündigungstermine des MedWise-Abos richten sich nach der Offerte oder dem jeweiligen Vertrag. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft das Abo weiter, bis es gekündigt wird. Auf die automatische Weiterführung weisen die Offerte oder der Vertrag hin.
8.3 Kündigungen erfolgen in Textform, auch bei Beratungs- und Schulungsaufträgen. Eine mündliche Kündigung bestätigt der Kunde umgehend in Textform.
8.4 Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die andere Partei trotz Mahnung wesentliche Vertragspflichten verletzt oder zahlungsunfähig wird.
8.5 Mit Vertragsende erlischt das reguläre Nutzungsrecht an der Plattform. Für Beratungs- und Schulungsaufträge gelten bei einer Kündigung die Ziffern 4.3 und 8.1. Bereits bezahlte Abogebühren werden nicht zurückerstattet, ausser bei einer Kündigung aus wichtigem Grund, den die Anbieterin zu vertreten hat. In diesem Fall sowie bei einer Kündigung nach Ziffer 5.8 oder wegen einer AGB-Änderung nach Ziffer 16 erstattet sie bereits bezahlte Gebühren anteilig für die Zeit nach Vertragsende zurück. Für den eingeschränkten Zugang zum Datenexport und die Löschung gilt die AVV.
9.1 Es gelten das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und die Datenschutzerklärung der Anbieterin (siehe Website).
9.2 Bei der Nutzung der MedWise-Plattform bearbeitet die Anbieterin Personendaten im Auftrag des Kunden. Der Kunde bleibt dafür verantwortlich. Die Einzelheiten regelt die Standard-AVV der Anbieterin. Sie wird mit Annahme der Offerte oder dieser AGB Vertragsbestandteil und kann auf Wunsch zusätzlich unterzeichnet werden.
9.3 Bearbeitungsorte und Unterauftragsbearbeiter. Die Bearbeitungsorte, Fernzugriffe und eingesetzten Unterauftragsbearbeiter sind in der AVV geregelt.
9.4 Die Rechte des Kunden an seinen Kundeninhalten bleiben unberührt. Die Anbieterin bearbeitet diese nur zur Erbringung der vereinbarten Leistungen nach Massgabe der AVV. Für Bearbeitungen zu eigenen Zwecken, etwa der Vertragsverwaltung, ist sie selbst verantwortlich.
10.1 Alle Rechte an der MedWise-Plattform und am übrigen Hintergrundmaterial verbleiben bei der Anbieterin oder den jeweiligen Rechteinhabern.
10.2 An Arbeitsergebnissen erhält der Kunde mit vollständiger Bezahlung ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht ausschliessliches Recht zur Nutzung für eigene Geschäftszwecke. Weitergabe an Dritte und Unterlizenzierung bedürfen der vorgängigen Zustimmung der Anbieterin in Textform. Zulässig ist die Weitergabe an Behörden, Prüf- und Zertifizierungsstellen sowie zur Vertraulichkeit verpflichtete externe Berater, soweit sie für eigene betriebliche oder gesetzliche Zwecke des Kunden erforderlich ist.
10.3 Der Kunde darf Vorlagen, Formulare und Schulungsunterlagen der Anbieterin in der eigenen Praxis verwenden und kopieren, unverändert oder an seine Praxis angepasst. Ohne vorgängige Zustimmung der Anbieterin in Textform darf er Hintergrundmaterial, Vorlagen und Schulungsunterlagen, auch in angepasster Form, weder an Dritte ausserhalb der eigenen Praxis weitergeben noch öffentlich zugänglich machen oder für ein konkurrierendes Angebot verwenden. Zulässig ist die erforderliche Weitergabe an Behörden sowie Prüf- und Zertifizierungsstellen für eigene betriebliche oder gesetzliche Zwecke des Kunden.
10.4 Die Anbieterin darf allgemeines Wissen und Methoden, die sie bei einem Auftrag gewinnt, für andere Kunden weiterverwenden. Vertrauliche Informationen und Kundeninhalte sind davon ausgenommen.
11.1 Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen der anderen Partei, insbesondere Betriebsinterna, Preise und Unterlagen, vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragserfüllung. Sie machen sie Mitarbeitenden oder Beauftragten nur zugänglich, soweit dies dafür nötig ist und diese ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
11.2 Die Vertraulichkeitspflicht gilt während 5 Jahren über das Vertragsende hinaus, für Geschäftsgeheimnisse unbefristet. Gesetzliche Geheimhaltungspflichten, insbesondere das Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB, bleiben unbefristet vorbehalten. Nicht vertraulich sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmässig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
11.3 Die Anbieterin nennt die Praxis nur mit vorgängiger Zustimmung des Kunden als Referenz.
12.1 Die Anbieterin stellt die Plattform mit angemessener Sorgfalt bereit, gewährleistet aber keine jederzeitige Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten, technische Störungen, Sicherheitsmassnahmen oder Ausfälle von Drittanbietern können zu vorübergehenden Einschränkungen führen. Geplante Wartungen kündigt die Anbieterin nach Möglichkeit vorab an.
12.2 Die Anbieterin behebt gemeldete, reproduzierbare Mängel, welche die vertragsgemässe Nutzung erheblich beeinträchtigen, innert angemessener Frist. Eine fehlende Reproduzierbarkeit allein schliesst eine Prüfung nicht aus. Die Anbieterin bemüht sich auch um die Behebung anderer bestätigter Störungen. Änderungswünsche und neue Anforderungen sind keine Mängel und werden separat offeriert.
12.3 Der Kunde meldet Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform, mit einer nachvollziehbaren Beschreibung, und wirkt bei der Reproduktion zumutbar mit.
12.4 Kein Mangel liegt vor, wenn ein Bug auf unsachgemässe Nutzung, Systeme des Kunden, Änderungen durch den Kunden oder Dritte, eine Nutzung über die vereinbarten Ressourcen hinaus oder andere Umstände ausserhalb des Verantwortungsbereichs der Anbieterin zurückgeht. Die Anbieterin kann einen Mangel zunächst nach eigener Wahl beheben, etwa durch Korrektur, Update oder eine Umgehungslösung. Gelingt dies auch innert einer angemessenen Nachfrist nicht, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
13.1 Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Schäden, die sie vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht, sowie für Personenschäden.
13.2 Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, insgesamt pro Vertragsjahr wie folgt begrenzt:
Ein Vertragsjahr umfasst zwölf Monate ab Beginn des Abos bzw. des Auftrags. Ein Schaden wird dem Vertragsjahr zugeordnet, in dem die Pflichtverletzung erfolgte. Bei kombinierten Verträgen beginnt das Vertragsjahr mit der ersten vereinbarten Leistung. Entstehen in einem Vertragsjahr mehrere Schäden, auch aus verschiedenen Leistungsarten, gilt für alle zusammen die höchste der für die betroffenen Leistungen vorgesehenen Grenzen; die Grenzen werden nicht addiert. Ist keine Vergütung vereinbart, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Bei leichter Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn in allen Fällen ausgeschlossen.
13.3 Für Datenverlust gelten die Ziffern 13.1 und 13.2. Die Datensicherung richtet sich nach der AVV. Für Ausfälle externer Dienste (z. B. Internet, Drittanbieter) und für Schäden aus Cyberangriffen haftet die Anbieterin nicht, soweit die Ursache nicht in einer von ihr zu vertretenden Pflichtverletzung liegt.
13.4 Die MedWise-Plattform unterstützt das Qualitätsmanagement der Praxis. Die fachliche und rechtliche Verantwortung für Inhalte, Abläufe und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bleibt beim Kunden.
13.5 Die Haftung für Hilfspersonen und Unterauftragsbearbeiter, insbesondere für Dienstleister in Entwicklung, Hosting und Betrieb der MedWise-Plattform, ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen (Art. 101 Abs. 2 OR), auch bei grober Fahrlässigkeit dieser Personen. Die Haftung für Personenschäden gemäss Ziffer 13.1 bleibt vorbehalten. Die Haftung der Anbieterin für eigene Pflichtverletzungen, insbesondere bei Auswahl, Instruktion und Überwachung dieser Personen, bleibt vorbehalten. Dafür gelten die Ziffern 13.1 und 13.2.
14.1 Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm eingebrachten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen, und stellt die Anbieterin von entsprechenden Ansprüchen frei.
14.2 Vorlagen und Inhalte der Anbieterin. Der Kunde stellt die Anbieterin von Ansprüchen Dritter frei, einschliesslich Ansprüchen von Patientinnen und Patienten, soweit diese aus der Verwendung von Vorlagen und Inhalten, welche die Anbieterin auf der MedWise-Plattform bereitstellt, auch solchen von Partnern, oder aus Schulungsunterlagen in seiner Praxis entstehen und nicht auf einem von der Anbieterin zu vertretenden Fehler beruhen. Haben beide Parteien zum Schaden beigetragen, tragen sie ihn im Verhältnis ihres Verschuldens. Trifft keine Partei ein Verschulden, trägt der Kunde das Risiko aus der Anwendung in seiner Praxis.
14.3 Beratung. Bei Beratungsleistungen stellt der Kunde die Anbieterin von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer vom Kunden zu vertretenden Umsetzung beruhen, insbesondere wenn er von den Empfehlungen abweicht, sie nicht an seine Praxis anpasst oder trotz Abraten der Anbieterin an einer Weisung festhält. Dies gilt nicht, soweit die Ansprüche auf einer Pflichtverletzung der Anbieterin beruhen. Haben beide Parteien zum Schaden beigetragen, tragen sie ihn im Verhältnis ihres Verschuldens.
14.4 Wird eine Partei mit solchen Ansprüchen konfrontiert, informiert sie die andere unverzüglich und wirkt bei der Verteidigung angemessen mit. Die Freistellung umfasst berechtigte Ansprüche und die angemessenen Kosten ihrer Abwehr, auch bei unbegründeten Ansprüchen, soweit diese auf Umständen beruhen, für die der Kunde nach dieser Ziffer einzustehen hat. Ein Anerkenntnis oder Vergleich zulasten der anderen Partei bedarf deren vorgängiger Zustimmung, die nicht unbillig verweigert werden darf.
Für Leistungsstörungen aufgrund von Ereignissen ausserhalb ihres zumutbaren Einflusses (z. B. Netzstörungen, Ausfälle bei Rechenzentren, behördliche Massnahmen, Naturereignisse) haftet die Anbieterin nicht. Für die Dauer solcher Ereignisse sind die betroffenen Pflichten ausgesetzt.
Die Anbieterin kann diese AGB anpassen, wenn sich rechtliche Vorgaben, ihre Leistungen oder betriebliche Abläufe ändern. Unwesentliche Änderungen, etwa sprachliche Anpassungen oder Klarstellungen, gelten ab ihrer Veröffentlichung. Wesentliche Änderungen teilt die Anbieterin mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform mit und weist dabei auf die Frist und die Folgen eines Schweigens hin. Der Widerspruch muss der Anbieterin vor dem angekündigten Inkrafttreten in Textform zugehen. Widerspricht der Kunde nicht innert dieser Frist, gelten sie als angenommen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, gilt für ihn die bisherige Fassung weiter. In diesem Fall kann der Kunde das Abo auf das Inkrafttreten der Änderung kündigen und die Anbieterin mit der ordentlichen Frist nach Ziffer 8.2. Für Änderungen der AVV und der Unterauftragsbearbeiter gelten ausschliesslich die dort vorgesehenen Verfahren. Für laufende Beratungsaufträge gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung.
17.1 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorgängiger Zustimmung der Anbieterin in Textform an Dritte übertragen.
17.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag gültig. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt das anwendbare Recht.
17.3 Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, St. Gallen. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
Versionen